Das Geld einer Zustiftung bleibt ungeschmälert erhalten; nur Kapitalerträge dürfen für das bedachte, gemeinnützige und mildtätige Projekt verwendet werden.
Zustiftende haben steuerliche Vorteile.
Erblasser können schon frühzeitig festlegen, wenn Sie Teile ihres Vermögens der Soonwaldstiftung "Hilfe für Kinder in Not" zu einem genau vorbestimmten Zweck hinterlassen möchten.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beraten wir oder helfen bei der Suche nach einem Rechtsbeistand.
Ab 300,01 € erhalten Spender/innen unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Es ist sehr hilfreich, wenn auf der Überweisung der vollständige Absender angegeben wird.
Bei Spenden bis 300 Euro genügt zur Vorlage beim Finanzamt der entsprechende Kontoauszug.